Labels:text | black and white | font | paper | publication | document OCR: Ausgabe 51 Seite 5 Meinungsfreiheit + Gewerbefreiheit Wenn dieser für die DS-Leser wichtige Beitrag Der Unterschied zwischen Rechts-Auffas- neben der T-Shirt-Anzeige gestanden hätte, dann sung und Recht-Sprechung ist gewaltig und in wäre die TELEKOM mit einer „Unterlassungs- der Regel teuer. Bis zum Sat-Freiheits-Urteil vor erklärung“ sehr, sehr vorsichtig gewesen. dem Europäischen Gerichtshof für Menschen- Daß die TELEKOM in die „offene Flanke“ rechte mußten Bürgerrechts-Bewegte 30 000 bis des CCC Berlin gestochen hat, der seinen 60 000 DM aufbringen. Vorher hatte die „Schritt ins Geschäftsleben“ nicht bedacht hat. „Rechtsauffassung“ der Bundespost Rechts- ist nur logisch. Ich habe hier volles Verständnis kraft, mit der sogar der Empfang von Sat-TV für das Vorgehen der TELEKOM. verweigert ...